StVZO
Flurförderzeuge im öffentlichen Verkehr
Sicher unterwegs auf Straßen, Zufahrten und frei zugänglichen Betriebsgeländen
Wer mit einem Stapler oder einem anderen Flurförderzeug öffentliche Straßen, Zufahrten oder frei zugängliche Betriebsflächen befährt, muss besondere Anforderungen beachten.
Neben den innerbetrieblichen Sicherheitsregeln gelten dann auch Vorgaben aus Straßenverkehrsrecht, StVZO, FZV und Fahrerlaubnisrecht.
Auch Kundenparkplätze, Ladezonen oder Betriebshöfe können als öffentlicher Verkehrsraum gelten, wenn sie von betriebsfremden Personen genutzt werden können oder allgemein zugänglich sind. Ein Schild wie „Privatparkplatz“ reicht dafür nicht immer aus. Entscheidend ist, ob die Fläche tatsächlich für einen unbestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Typische Beispiele sind:
Stapler sind im öffentlichen Verkehr zwar in vielen Fällen vom klassischen Zulassungsverfahren ausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass sie ohne weitere Anforderungen eingesetzt werden dürfen.
In der Regel ist kein amtliches Kennzeichen erforderlich. Stattdessen müssen Halterdaten beziehungsweise Firmenname und Sitz dauerhaft und gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein.
Ein amtliches Kennzeichen ist erforderlich. Je nach Fahrzeug und Einsatz können außerdem weitere Unterlagen, Genehmigungen oder eine Betriebserlaubnis notwendig sein.
Damit Stapler oder andere Flurförderzeuge im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden dürfen, muss die Ausrüstung zum Fahrzeug, zur Geschwindigkeit und zum konkreten Einsatz passen.
Die Anforderungen ergeben sich unter anderem aus der StVZO und betreffen vor allem Sichtbarkeit, Beleuchtung, Warnsignale, Bremsen und sichere Fahrzeugführung.
Typische Ausrüstungspunkte sind:
Wichtig: Nicht jeder Stapler benötigt in jedem Einsatzfall exakt dieselbe Ausstattung. Für kurze Strecken, reine Straßenüberquerungen oder Fahrten nur bei Tageslicht können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen oder Auflagen möglich sein.
Wer einen Stapler innerbetrieblich fährt, benötigt Ausbildung, Eignung, Befähigungsnachweis und eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.
Sobald öffentlicher Verkehrsraum befahren wird, können zusätzliche Anforderungen gelten. Dazu zählen je nach Fahrzeug und Einsatz eine passende Fahrerlaubnis sowie ein geeigneter Versicherungsschutz.
Wichtig ist daher:
Der Einsatz von Flurförderzeugen im öffentlichen Verkehrsraum stellt besondere Anforderungen an Fahrerinnen, Fahrer und Unternehmen. Neben der passenden Ausstattung spielen Aufmerksamkeit, Verantwortungsbewusstsein und regelmäßige Unterweisung eine wichtige Rolle.
Mit der jährlichen Nachunterweisung unterstützt Schöler Unternehmen dabei, vorhandenes Fahrerwissen aufzufrischen, Risiken bewusst zu machen und den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen im Alltag zu stärken.