Auf Nummer sicher
Die jährliche Nachunterweisung
auf einen Blick
Jährlich passieren rund 15.000 Unfälle mit Gabelstaplern. Dies beweist, dass eine, von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene, jährliche Nachunterweisung unerlässlich ist.
Die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer vermittelt allen Teilnehmern den neuesten Wissensstand über technische Innovationen am Fahrzeug und erinnert die Fahrer an die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die sie im Umgang mit dem Flurförderzeug ergreifen müssen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 Abs.1 (BGV A1) unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich. Die Inhalte können speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten werden.
Zielgruppe
Besitzer eines Fahrausweises für Flurförderzeuge, die regelmäßig mit diesen Fahrzeugen arbeiten
Kosten & Dauer
4-stündige Schulung: 63,80 € pro Person (zzgl. MwSt.)
Ort
Die Nachunterweisung wird fast jeden Samstag in allen Schöler Niederlassungen angeboten. Auf Wunsch gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort.
Anerkennung
Die Nachunterweisung wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt und von uns bestätigt.
Schulungsangebot
Weitere Schulungen
Das Schöler Schulungsangebot umfasst neben der Grundausbildung für Staplerfahrer, auch viele weitere Angebote, um den Umgang mit Flurförderzeugen nachhaltig sicherer zu machen.
Häufig gestellte Fragen zur Nachunterweisung
Wie kann ich mich von einer angemeldeten Nachunterweisung abmelden?
Sie können Ihre Anmeldung bis spätestens vierzehn Tage vor der Schulung kostenlos stornieren. Entweder telefonisch oder per Mail.
Ohne vorherige Absage wird die Kursgebühr in voller Höhe berechnet.
Telefonisch absagen: +49 7158 98 746 251
Muss ich die Kursgebühr bereits im Voraus bezahlen?
Privatpersonen müssen die Kursgebühr unter Angabe der Rechnungsnummer im Voraus bezahlen. Ansonsten ist die Teilnahme an der Staplerschulung leider nicht möglich. Bei Firmenkunden wird nach dem Kurs abgerechnet und die Rechnung per Post verschickt.
Verfällt meine Fahrlizenz, ohne jährliche Nachunterweisung?
Der Staplerschein verfällt nicht. Beachten Sie jedoch, dass die jährliche Nachunterweisung dazu dient, Ihr Wissen aufzufrischen bzw. zu verbessern. Deswegen schreibt die Berufsgenossenschaft und das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber vor, seine Mitarbeitenden einmal im Jahr unterweisen zu lassen.
Zentraler Kundendienst
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Fahrerschulungen.
Rückruf-Formular
Kontaktdaten
- Telefon +49 7158 987 462 56
- E-Mail fahrerschulung@schoeler.ag