Zielgruppe

Die Qualifizierungsstufe 1 bezieht sich auf alle Staplerfahrer, die hauptsächlich Frontstapler und Lagertechnikgeräte bedienen. Ausgenommen sind hier besondere Flurförderzeuge, die sich in Ihrer Bedienung von Frontstapler unterscheiden (s. Stufe 2).

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine Ausnahme bilden Auszubildende zur "Fachkraft für Lagerlogistik". Bitte denken Sie daran, Sicherheitsschuhe zur Schulung mitzubringen. Es ist wichtig, dass sie sowohl körperlich als auch geistig geeignet sind, Flurförderzeugen zu führen. Falls Sie eine Sehhilfe benötigen, muss diese während der Schulung getragen werden.

Sprachanforderungen

Der Kurs sowie die zugehörige Prüfung finden auf Deutsch statt. Bei fehlenden Deutschkenntnissen eines Teilnehmers, ist ein amtlich zugelassener Dolmetscher erforderlich, um die Verständlichkeit der Lehrinhalte zu gewährleisten.

Zielgruppe

Ideal für Stapler-Neulinge, angehende Lageristen, Auszubildende in “Fachkraft für Lagerlogistik" und alle, die im Umgang mit Flurförderzeugen geschult werden möchten.

Kosten & Dauer

3-tägige Schulung: ab 300,30 € pro Person (zzgl. MwSt.)

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Ort & Ablauf

  • Donnerstag (vormittags): Online-Theorieschulung
  • Freitag (vormittags): Praktische Fahrübungen in einer unserer Niederlassungen
  • Samstag: Prüfungstag in einer unserer Niederlassungen (sowohl theoretisch als auch praktisch)

Zielgruppe

Für Staplerfahrer mit erster Fahrpraxis, die nun ihre offizielle Fahrerlaubnis benötigen.

Kosten & Dauer

2-tätige Schulung: 185,90 € pro Person (zzgl. MwSt.)

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Ort & Ablauf

  • Donnerstagvormittag: Online-Theorieschulung
  • Samstag: Theoretische und praktische Prüfung in einer unserer Niederlassungen
staplerfahrer auf einem linde schubmaststapler während der fahrerschulung, staplerschein, stufe 2

Häufig gestellte Fragen zur Fahrerschulung

Kann ich auch mehr als drei Personen anmelden?

Ja, Sie können mehr als drei Personen zur Staplerschulung anmelden. Wir empfehlen in diesem Fall jedoch vorher kurz anzurufen, um sicherzustellen, dass noch genügend Plätze für den gewünschten Termin frei sind. 

Ab zehn Personen führen wir die Schulung auch direkt bei Ihnen vor Ort durch! Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Sie erreichen uns unter: +49 7158 98 746 251

Wie kann ich mich von einer angemeldeten Staplerschulung abmelden?

Sie können Ihre Anmeldung bis spätestens vierzehn Tage vor der Schulung kostenlos stornieren. Entweder telefonisch oder per Mail.
Ohne vorherige Absage wird die Kursgebühr in voller Höhe berechnet.

Telefonisch absagen:  +49 7158 98 746 251

Muss ich die Kursgebühr bereits im Voraus bezahlen?

Privatpersonen müssen die Kursgebühr unter Angabe der Rechnungsnummer im Voraus bezahlen. Ansonsten ist die Teilnahme an der Staplerschulung leider nicht möglich. Bei Firmenkunden wird nach dem Kurs abgerechnet und die Rechnung per Post verschickt.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer ein- und zweitägigen Schulung?

Die zweitägige Fahrerschulung ist für Anfänger ohne Vorkenntnisse und ohne Fahrerfahrung. Die eintägige Schulung ist für Anfänger, die bereits Fahrerfahrung von ca. 10 Stunden mitbringen.

Wird die Staplerschulung auch in anderen Sprachen angeboten?

Unsere Kurse bieten wir lediglich auf Deutsch an. Daher sind gute Deutschkenntnisse für die theoretische und praktische Prüfung zwingend notwendig. Ein Dolmetscher kann hinzugezogen werden, wenn dieser staatlich anerkannt ist. Freunde und Verwandte sind nicht erlaubt.

Ich habe meine Staplerprüfung nicht bestanden - was nun?

Leider kann es vorkommen, dass die theoretische oder praktische Staplerprüfung nicht bestanden wird. Hier bitten wir Sie entweder direkt mit dem zuständigen Fahrlehrer zu sprechen oder sich telefonisch für einen neuen Termin anzumelden, damit die nicht bestandene Prüfung schnellstmöglich wiederholt werden kann.

Falls Sie bei der Staplerprüfung keine der Prüfungen bestanden haben, wird der Kurs in voller Höhe berechnet und es muss ein neuer Schulungstermin gegen Gebühr vereinbart werden.

Sie erreichen uns unter: +49 7158 98 746 251

Ich habe meinen Staplerschein verloren, kann ich mir einen neuen ausstellen lassen?

Grundsätzlich ja. Unsere Schulungsunterlagen werden jedoch für maximal 10 Jahre aufbewahrt. Haben Sie Ihre Staplerschulung innerhalb der letzten 10 Jahren bei der Firma Schöler gemacht, können wir Ihre Unterlagen in unserem Archiv raussuchen und neu ausstellen. Liegt Ihre Schulung mehr als 10 Jahre zurück, kann der Staplerschein lediglich durch das Vorweisen einer Teilnahmeurkunde neu ausgestellt werden. 

Im Falle eines Verlustet können Sie uns telefonisch unter +49 7158 98 746 251 oder per Mail unter fahrerschulung@schoeler-gabelstapler.de erreichen.     

 

Verfällt meine Fahrlizenz, ohne jährliche Nachunterweisung?

Der Staplerschein verfällt nicht. Beachten Sie jedoch, dass die jährliche Nachunterweisung dazu dient, Ihr Wissen aufzufrischen bzw. zu verbessern. Deswegen schreibt die Berufsgenossenschaft und das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber vor, seine Mitarbeitenden einmal im Jahr unterweisen zu lassen.

Warum wird der Staplerschein nicht mehr in Papierform ausgehändigt?

In den vergangenen Jahren ist es häufig vorgekommen, dass die Staplerscheine mitgewaschen wurden, schnell verreißen und sich im Geldbeutel abnutzen. Die neuen Führerscheine in Scheckkarten-Form sind nicht nur hochwertiger sondern auch stabiler und kleiner.

 

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