Fahrerschulungen nach DGUV
Vorschriften und Anforderungen
an Gabelstaplerfahrer

Setzt ein Unternehmen Gabelstapler oder andere Flurförderfahrzeuge ein, dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Dies gewährleistet die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen.

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) ist es zwingend erforderlich, dass Fahrer von Gabelstaplern von zertifizierten und autorisierten Trainern ausgebildet werden. Seit 2002 verlangt die Berufsgenossenschaft zudem eine mehrstufige Ausbildung für Fahrer, die mit speziellen Flurförderfahrzeugen wie Schwerlast- oder Hochregalstapler arbeiten.

Schulungsangebot
Unsere Schulungen auf einen Blick

Fahrerschulungen 
Vorteile einer Schulung bei Schöler

Profitieren Sie von umfassenden Schulungen für Gabelstaplerfahrer gemäß der DGUV Vorschriften.

Zertifizierte Ausbilder

Unsere Schulungen werden von erfahrenen und zertifizierten Trainern durchgeführt, die nach den aktuellen Vorschriften der DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) ausbilden.

Praxisnahe Ausbildung

Durch praxisorientierte Übungen und realistische Szenarien sowohl in der Theorie als auch in der Praxis, bereiten wir Sie optimal auf den Arbeitsalltag vor.

Individuelle Schulungsprogramme

Wir bieten maßgeschneiderte Schulungsprogramme für Ihre Anforderungen, von Grundkursen bis hin zu speziellen Trainings. 

Hohe Sicherheitsstandards

Unsere Schulungen legen besonderen Wert auf die Sicherheit, um Unfallrisiken zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Erhöhte Wirtschaftlichkeit

Gut ausgebildete Fahrer arbeiten effizienter und schonen das Material, was zu einer höheren Produktivität und geringeren Betriebskosten führt.
 

Langjährige Erfahrung

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Fördertechnik bieten wir Ihnen kompetente und praxisbewährte Schulungen.
 

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Flexibilität

Schulungen können flexibel an Ihre Anforderungen angepasst werden, sei es vor Ort in Ihrem Unternehmen oder in einer unserer Niederlassungen. 

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Kontinuierliche Weiterbildung

Auffrischungskurse und Weiterbildungsangebote sorgen dafür, dass Ihre Fahrer stets auf dem neuesten Stand der Technik und Sicherheitsvorschriften sind.

Häufig gestellte Fragen zur Fahrerschulung

Kann ich auch mehr als drei Personen anmelden?

Ja, Sie können mehr als drei Personen zur Staplerschulung anmelden. Wir empfehlen in diesem Fall jedoch vorher kurz anzurufen, um sicherzustellen, dass noch genügend Plätze für den gewünschten Termin frei sind. 

Ab zehn Personen führen wir die Schulung auch direkt bei Ihnen vor Ort durch! Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Sie erreichen uns unter: +49 7158 98 746 251

Wie kann ich mich von einer angemeldeten Staplerschulung abmelden?

Sie können Ihre Anmeldung bis 14 Tage vor der Schulung kostenlos stornieren. Entweder telefonisch oder per Mail.
Ohne vorherige Absage wird die Kursgebühr in voller Höhe berechnet.

Telefonisch absagen:  +49 7158 98 746 251

Muss ich die Kursgebühr bereits im Voraus bezahlen?

Privatpersonen müssen die Kursgebühr unter Angabe der Rechnungsnummer im Voraus bezahlen. Ansonsten ist die Teilnahme an der Staplerschulung leider nicht möglich. Bei Firmenkunden wird nach dem Kurs abgerechnet und die Rechnung per Post verschickt.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer ein- und zweitägigen Schulung?

Die zweitägige Fahrerschulung ist für Anfänger ohne Vorkenntnisse und ohne Fahrerfahrung. Die eintägige Schulung ist für Anfänger, die bereits Fahrerfahrung von ca. 10 Stunden mitbringen.

Wird die Staplerschulung auch in anderen Sprachen angeboten?

Unsere Kurse bieten wir lediglich auf Deutsch an. Daher sind gute Deutschkenntnisse für die theoretische und praktische Prüfung zwingend notwendig. Ein Dolmetscher kann hinzugezogen werden, wenn dieser staatlich anerkannt ist. Freunde und Verwandte sind nicht erlaubt.

Ich habe meine Staplerprüfung nicht bestanden - was nun?

Leider kann es vorkommen, dass die theoretische oder praktische Staplerprüfung nicht bestanden wird. Hier bitten wir Sie entweder direkt mit dem zuständigen Fahrlehrer zu sprechen oder sich telefonisch für einen neuen Termin anzumelden, damit die nicht bestandene Prüfung schnellstmöglich wiederholt werden kann.

Falls Sie bei der Staplerprüfung keine der Prüfungen bestanden haben, wird der Kurs in voller Höhe berechnet und es muss ein neuer Schulungstermin gegen Gebühr vereinbart werden.

Sie erreichen uns unter: +49 7158 98 746 251

Ich habe meinen Staplerschein verloren, kann ich mir einen neuen ausstellen lassen?

Grundsätzlich ja. Unsere Schulungsunterlagen werden jedoch für maximal 10 Jahre aufbewahrt. Haben Sie Ihre Staplerschulung innerhalb der letzten 10 Jahren bei der Firma Schöler gemacht, können wir Ihre Unterlagen in unserem Archiv raussuchen und neu ausstellen. Liegt Ihre Schulung mehr als 10 Jahre zurück, kann der Staplerschein lediglich durch das Vorweisen einer Teilnahmeurkunde neu ausgestellt werden. 

Im Falle eines Verlustet können Sie uns telefonisch unter +49 7158 98 746 251 oder per Mail unter fahrerschulung@schoeler-gabelstapler.de erreichen.     

 

Verfällt meine Fahrlizenz, ohne jährliche Nachunterweisung?

Der Staplerschein verfällt nicht. Beachten Sie jedoch, dass die jährliche Nachunterweisung dazu dient, Ihr Wissen aufzufrischen bzw. zu verbessern. Deswegen schreibt die Berufsgenossenschaft und das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber vor, seine Mitarbeitenden einmal im Jahr unterweisen zu lassen.

Warum wird der Staplerschein nicht mehr in Papierform ausgehändigt?

In den vergangenen Jahren ist es häufig vorgekommen, dass die Staplerscheine mitgewaschen wurden, schnell verreißen und sich im Geldbeutel abnutzen. Die neuen Führerscheine in Scheckkarten-Form sind nicht nur hochwertiger sondern auch stabiler und kleiner.

 

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