Hand hält digitale Grafik mit 30 Prozent und aufsteigendem Pfeil, Symbol für Investitionssteigerung im Investitionssofortprogramm 2025

Investitionssofortprogramm 2025 Investitions-Booster 2025 – Steuerbonus von bis zu 30% sichern

Am 1. Juli 2025 ist das neue „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ in Kraft getreten.
Darüber hinaus müssen die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen aktiviert werden, was bedeutet, dass sie entweder gekauft oder im Rahmen eines Mietkaufs erworben werden müssen. Nur so ist eine steuerliche Förderung über das Investitionssofortprogramm möglich. 

Ziel ist es, Unternehmen durch gezielte Steuererleichterungen zu Investitionen in moderne Technologien zu motivieren – von der Fördertechnik über automatisierte Intralogistik bis hin zur Robotik. Kern des Programms ist der sogenannte Investitions-Booster: eine degressive Sonderabschreibung für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter – etwa Gabelstapler, automatisierte Lagersysteme oder digitale Steuerungslösungen.

Bis zu 30 % der Anschaffungskosten können bereits im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch ergibt sich ein sofortiger Liquiditätsvorteil, der die Investitionsentscheidung deutlich erleichtert.

Welche Investitionen profitieren?

Besonders gefördert werden Investitionen in:

  • Förder- und Lagertechnik: z. B. Gabelstapler, Hubsysteme, Förderbänder
  • Automatisierung & Robotik: fahrerlose Transportsysteme (AGV/AMR), Kommissionierroboter, smarte Lagertechnik
  • Digitale Infrastruktur: IoT-gestützte Systeme, Flottenmanagement, digitale Zwillinge
  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: emissionsarme Antriebe, Bremsenergie-Rückgewinnung, E-Stapler

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